Arbeitsrecht – Ihr Anwalt in Hildesheim

Kündigung? Abmahnung? Abfindung? Lohn? – Was nun?

Ihnen droht eine Abmahnung? Sie haben die Kündigung erhalten? Wenn es um die Arbeit geht oder der Arbeitsplatz plötzlich verloren wird, ist dies für Arbeitnehmer oft mit einer emotionalen Achterbahnfahrt verbunden. Ganz schnell tauchen zusätzliche Fragen auf: Ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt rechtens? Kann man als Arbeitnehmer eine Abfindung verlangen? Wie sieht das Arbeitszeugnis aus? Inwieweit können Betriebsräte unterstützen? Schnell sein ist wichtig: Ich bin Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie mich als Anwalt für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Hildesheim!

Im Arbeitsrecht gelten oft nur sehr kurze Fristen, binnen derer, beispielsweise bei einer Kündigung, Klage auf Weiterbeschäftigung (Kündigungsschutzklage) erhoben werden kann. Verpasst man als Angestellter dieses Zeitfenster, kann daraus entstehender Schaden kaum mehr korrigiert werden. Ein Beispiel: Nach drei Wochen kann eine Kündigung nicht mehr angefochten werden.

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Sie haben Rechte! Kennen Sie diese?

Sind Sie der Ansicht, Ihnen stehe eine Abfindung zu? Rechtlich gesehen ist dies die Ausnahme und muss vorab geregelt sein. Bei betriebsbedingten Kündigungen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber jedoch ein Abfindungsangebot unterbreiten. Und, ganz wichtig zu wissen, ist es angemessen? Ist der Aufhebungsvertrag korrekt und vollständig?

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In dieser Situation den Überblick zu behalten, ist schwer. Denn das Arbeitsrecht ist komplex. Verlassen Sie sich lieber auf die Beratung und Erfahrung eines kompetenten Rechtsanwalts mit dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht in Hildesheim statt auf Betriebsräte, ein solides Halbwissen aus dem Internet und auf die sicherlich gut gemeinten, aber mitunter sachlich falschen Auskünfte von Freunden. Denn den Job zu verlieren, bedeutet viel mehr, als plötzlich kein Einkommen mehr zu haben. Es geht um Ihre Existenz, Ihr Leben, Ihre Familie. Es geht um Ihre Zukunft und es geht oft auch um das Selbstwertgefühl.

Als Anwalt für Arbeitsrecht meiner Kanzlei in Hildesheim bin ich Ihr Ansprechpartner und helfe Ihnen

  • bei ungerechtfertigten Abmahnungen
  • eine angemessene Abfindung zu erhalten
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • eine Lösung für Sie zu finden, bei denen beide Seiten ihr Gesicht wahren können
  • die Kündigung anzufechten
  • gesetzliche Fristen im Arbeitsrecht einzuhalten
  • Kürzungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ich stehe Ihnen in dieser schwierigen Zeit bei.

Seit vielen Jahren kämpfe ich in meiner Anwaltskanzlei in Hildesheim für die Rechte meiner Mandanten und berate beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber – nicht nur aus Hildesheim. Holen Sie sich den besten Rechtsanwalt für Arbeitsrecht an Ihre Seite und wir suchen gemeinsam die bestmöglichen Lösungen!

Wenn es um Ihr Geld geht: Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hildesheim

Im Arbeitsrecht geht es meistens um Geld: um nicht ausbezahlten Lohn, keine oder zu geringe Abfindung, um ein schlechtes Arbeitszeugnis und daraus resultierende neue, schlechte Jobangebote. Da es um Ihr Geld geht, sollten Sie mich umgehend für eine Erstberatung anrufen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten durch mich als Ihren Anwalt eine erste telefonische Ersteinschätzung der Sachlage. Verlassen Sie sich nicht auf Online-Abfindungsrechner. Ihre Situation ist individuell, Online-Rechner sind jedoch allgemeingültig und berücksichtigen nicht alle Faktoren detailliert.

Bei all dem biete ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei in Hildesheim kompetente Beratung und Vertretung. Selbstverständlich übernehme ich als Ihr Rechtsanwalt für Sie auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden) oder beantrage die Prozesskostenhilfe (wenn möglich).

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hildesheim

Seien Sie mit mir immer einen Schritt voraus! Gerade, wenn es um den Job geht, tauchen immer wieder Fragen auf. Auch wenn Ihnen das Problem eher irrelevant erscheint – rufen Sie mich als Anwalt für Arbeitsrecht aus meiner Kanzlei in Hildesheim an! Haben Sie keine Scheu, Ihre Probleme mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen und vielleicht eine ganz neue Sichtweise zu bekommen. In einem Gespräch mit mir als Anwalt für Arbeitsrecht werden Sie auf wichtige Punkte hingewiesen und gegebenenfalls mit kompetenten Informationen aus anderen Rechtsgebieten unterstützt. Ich höre Ihnen ganz genau zu und finde die optimale Lösung für Sie. Sprechen Sie mit mir Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim. Ich nehme mir Zeit für Sie, Ihre Wünsche und Ihre Sorgen. Denn jede – und auch Ihre – Situation ist einzigartig.

Lassen Sie uns gemeinsam mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft den Konflikt schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären. Seit mehr als 25 Jahren kämpfe ich in meiner kompetenten Anwaltskanzlei in Hildesheim für die Rechte meiner Mandanten.

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Themen im Arbeitsrecht

Abfindung

Ihr Arbeitgeber will sich von Ihnen trennen – und bietet Ihnen eine Abfindung an? Ihnen wurde gekündigt? Sie hätten gerne eine höhere Abfindung oder es wurden Ihnen gar keine angeboten? Bei einer Abfindung ist grundsätzlich Vorsicht geboten: Hier sollten Sie nichts übereilen, denn es drohen oft Stolperfallen! Bevor Sie das Angebot auf eine Abfindung annehmen, sollten Sie unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht Rücksprache halten. Das gilt auch dann, wenn Ihnen eine Abfindung verwehrt oder deutlich zu niedrig angesetzt wird.

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Abmahnung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer und Führungskraft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz, wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Aber eine Abmahnung ist immer ein Schritt in genau diese Richtung, in Richtung Kündigung.

Wehren Sie sich!

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Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Zunächst ist die Abmahnung im Arbeitsrecht ein Hinweis auf eine Pflichtverletzung. Sie wird in Ihrer Personalakte gespeichert. Die Abmahnung ist die gelbe Karte. Sie weist daraufhin, dass der Arbeitgeber der Ansicht ist, Sie hätten sich pflichtwidrig verhalten. Entgegen des miteinander geschlossenen Arbeitsvertrags. Gleichzeitig impliziert diese die Androhung der Konsequenz, Sie zu entlassen.

Also Vorsicht: Nehmen Sie eine Abmahnung nicht einfach hin. Schon gar nicht, wenn Sie der Ansicht sind, diese sei ungerechtfertigt.

Bei einem Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Pflichten können Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmer ermahnen oder ihm eine sogenannte Abmahnung aussprechen. Auch hierbei gilt es, die von der Rechtsprechung immer höher gelegten Hürden zu erfüllen.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer über die erfolgreiche Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte.

Schützen Sie sich vor weiteren Maßnahmen:
  • Fordern Sie den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen
  • Schreiben Sie eine Gegendarstellung
  • Bewegen Sie Ihre Firma zur Rücknahme der Abmahnung
  • Klagen Sie auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
  • Wie? Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hildesheim hilft Ihnen bei den richtigen Schritten und mit den richtigen Worten
Weshalb werden Abmahnungen ausgesprochen?

Wenn Sie regelmäßig zu spät kommen, Anweisungen nicht befolgen, bei der Arbeit nachweislich Leistung verweigern oder minimieren, wenn Sie am Arbeitsplatz Alkohol trinken oder Sie betrunken erscheinen, kann das eine Abmahnung und, daraus gesteigert, im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.

Wie bei einer Abmahnung reagieren?

Abgemahnt zu werden, trifft. Manch einer ist wütend, ein anderer traurig, verletzt. Sie müssen eine Abmahnung nicht hinnehmen. Egal, was eventuell vorgefallen ist, rechtfertigen Sie sich nicht spontan im Gespräch. Ebenso wenig sollten Sie einräumen, dass Vorwürfe eventuell gerechtfertigt sind. Überlegen Sie sich, ob es für Ihren weiteren Berufsweg sinnvoll ist, sich zu entschuldigen. Ohne Ihr Gesicht zu verlieren. Sie fühlen sich zu Unrecht kritisiert? Finden Sie heraus, was der Abmahnung vorausgegangen ist. Wollen Sie eine Gegendarstellung oder gegen die Abmahnung klagen? Denken Sie daran, gegebenenfalls Beweismittel zu sichern. Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem Anwalt für Arbeitsrecht aus Hildesheim prüfen. Emotionen verblenden oft den Blick für Wesentliches. Jemand, der nicht selbst betroffen ist, sieht mehr. Ich stehe Ihnen als kompetenter Berater zur Seite. Überlassen Sie meiner Rechtsanwaltskanzlei in Hildesheim die Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber. Sprechen Sie mit mir – ich bin Ihr juristischer Ansprechpartner im Arbeitsrecht und für Sie da.

Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber will Ihren Arbeitsvertrag per Änderungskündigung anpassen? Hier ist Vorsicht geboten, denn: Eine Änderungskündigung ist eine Form der Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis unter deutlich geänderten Bedingungen weitergeführt wird. Lehnen Sie diese Änderungen ab, wird aus der Änderungskündigung eine reguläre Kündigung: Daher sollten Sie das Angebot Ihres Arbeitgebers unbedingt zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Dieser erkennt mit geübtem Blick, ob die neuen Konditionen für Sie wirklich von Vorteil sind – oder ob Sie durch die Änderungskündigung unwägbare Risiken eingehen.

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Arbeitsvertrag

Mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag wird das Beschäftigungsverhältnis begründet: Hier lohnt sich ein genauer Blick in die Klauseln und Vertragsbestandteile, denn diese legen die Rechte und Pflichten der Beteiligten verbindlich fest. Ein Verstoß gegen die vertraglichen Vereinbarungen kann weitreichende Folgen haben: Als Arbeitnehmer droht dann nicht nur die Abmahnung, sondern unter Umständen sogar die Kündigung. Das muss nicht sein: Prüfen Sie Bedingungen zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht und ersparen Sie sich spätere Konflikte durch unzulässige oder nachteilige Konditionen.

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Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:

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  • Zahlung einer Abfindung
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche

Wurde das bereits berücksichtigt?

Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Entlassung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag jedoch zu Problemen beim Bezug von Arbeitslosengeld kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer dringend noch vor Abschluss eines solchen Vertrages, aber auch vor Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung von Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Denn ein guter Aufhebungsvertrag kann den Start in eine neue berufliche Zukunft erheblich erleichtern!

Betriebsbedingte Kündigung

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann ist der Anwalt für Arbeitsrecht Ihre erste Anlaufstelle. Dieser prüft, ob eine betriebsbedingte Kündigung überhaupt zulässig ist. Durch den Gesetzgeber gelten für die betriebsbedingte – oder auch ordentliche – Kündigung enge Voraussetzungen: So müssen insbesondere dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Kündigung notwendig machen. Sie haben Zweifel, dass dies der Fall ist? Dann sollten Sie zeitnah anwaltliche Unterstützung einholen, um gegen die betriebsbedingte Kündigung vorzugehen.

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Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung ist arbeitsrechtlich die sprichwörtliche Notbremse, um ein Arbeitsverhältnis schnellstmöglich zu beenden, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. Sie kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Allerdings ist die fristlose Kündigung für beide Seiten nur unter engen Voraussetzungen möglich, die nachvollziehbar dargelegt werden müssen. Liegen diese nicht vor, kann die fristlose Kündigung rechtlich angegriffen werden. Als Arbeitnehmer haben Sie dann gute Chancen darauf, dass Sie zusammen mit einem Anwalt für Arbeitsrecht per Kündigungsschutzklage die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

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Kündigung

Sie wurden gekündigt? Dann sollten Sie umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, denn: Ab Zugang der Kündigung haben Sie nur eine Frist von 3 Wochen zur Verfügung, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen und die Kündigung abzuwehren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dann der richtige Ansprechpartner, um fristgerecht und richtig auf die Kündigung zu reagieren und Ihnen weitere Optionen aufzuzeigen. Grundsätzlich sollten Sie immer in Erwägung ziehen, mit einer Kündigungsschutzklage um Ihren Arbeitsplatz zu kämpfen oder eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes anzustreben. Auch hierbei unterstützt Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht, um mit der individuell passenden Strategie vorzugehen.

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Kündigungsschutzklage

Durch die Kündigungsschutzklage haben Sie als Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Kündigung. Werden diese nicht erfüllt, ist die Kündigung unzulässig und kann vor dem zuständigen Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein – sie muss beispielsweise durch einen wirksamen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Entscheidend für eine Kündigungsschutzklage ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (kurz: KSchG) Anwendung findet. Ob dies der Fall ist, erfahren Sie im Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

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Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung wird vom Arbeitgeber immer dann ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Die Gründe dafür können ganz unterschiedlich sein, liegen aber immer in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es zu einer personenbedingten Kündigung, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt, ständig zu spät am Arbeitsplatz erscheint oder sogar volltrunken zur Arbeit kommt. Für Arbeitgeber ist es wichtig, dass die Kündigungsgründe zutreffen – sonst kommt es zur Kündigungsschutzklage. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie während des gesamten Kündigungsprozesses und hilft Ihnen auch dabei, eine personenbedingte Kündigung rechtssicher zu formulieren.

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Sonderkündigungsschutz

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt. Allerdings gibt es Personengruppen, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dieser wird als Sonderkündigungsschutz bezeichnet und gilt für Betriebs- sowie Personalratsmitglieder, schwangere Frauen, schwerbehinderte Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das Thema Sonderkündigungsschutz zeichnet sich durch eine Vielzahl an unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben aus. Dennoch kann sowohl eine fristgerechte als auch eine fristlose Kündigung der genannten Personengruppen möglich sein. Die Gründe sind von der jeweiligen Situation abhängig und bedürfen in jedem Fall der fachlichen Beurteilung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

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Trennungssituationen

Nicht immer geschieht die Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im beidseitigen Einvernehmen. Insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer die Entscheidung treffen müssen, einen Mitarbeiter zu entlassen, kann dies zu einer sehr herausfordernden Situation werden. Wie eine Kündigung vom betroffenen Mitarbeiter und dem Rest der Belegschaft aufgenommen wird, steht und fällt mit der Art der von Ihnen gewählten Kommunikation. Aus diesem Grund biete ich als Rechtsanwalt Ihnen die Möglichkeit, Sie vor einer Trennungssituation umfassend über deren Ablauf zu beraten.

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Ich bereite Sie gezielt darauf vor, die Trennung sowohl dem betroffenen Mitarbeiter als auch dem restlichen Unternehmen in angemessener Form zu kommunizieren. Oft werden Trennungen von einer Vielzahl negativer Emotionen oder gar Schuldzuweisungen begleitet. Umso wichtiger ist es, dass Sie bereits im Vorfeld wissen, wie Sie mit diesem brodelnden Kessel aus Emotionen in einer Weise umgehen, dass er nicht überkocht. Selbstverständlich berate ich Sie als Anwalt für Arbeitsrecht auch über mögliche Angebote, die es dem betroffenen Arbeitnehmer erleichtern, mit der Trennung umzugehen. Auch die individuellen Vor- und Nachteile einer postalischen Kündigung oder des Überreichens derselben im direkten Gespräch wird von mir gemeinsam mit Ihnen analysiert. Gerade dann, wenn Sie nicht wissen, wie eine Trennung am besten vollzogen werden sollte, bin ich für ein klärendes Gespräch Ihr bester Ansprechpartner.

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Verhaltensbedingte Kündigung

Bei der verhaltensbedingten Kündigung liegt der Kündigungsgrund in der Person des Arbeitnehmers selbst. Häufig kommt es dazu, weil der Arbeitnehmer gegen die vertraglichen Pflichten und Regeln verstößt oder weil es im Rahmen seiner Tätigkeit sogar zu Straftaten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung kommt. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitnehmer unter Umständen die Möglichkeit, sich per Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zur Wehr zu setzen. Dies setzt voraus, dass der Arbeitgeber wichtige rechtliche Vorgaben nicht beachtet hat. Ob dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht herausfinden. Er berät Arbeitnehmer auch zu Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten im konkreten Fall.

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Weisungsrecht und Versetzung

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Betriebsabläufe steuern zu können und Mitarbeiter dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dazu dient das sogenannte Weisungsrecht, das auch als Direktionsrecht bezeichnet wird. Durch dieses hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Mitarbeitern im Unternehmen Anweisungen zu erteilen, die sie zu befolgen haben. Bei Nichtbeachtung drohen ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen. Unter das Weisungsrecht fällt auch die Versetzung von Beschäftigten in einen anderen Arbeitsbereich. Sie sind Arbeitnehmer und haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anweisung durch den Arbeitgeber? Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft bei möglichen arbeitsrechtlichen Verstößen und sorgt für rechtliche Klarheit bei Fragen zum Direktionsrecht.

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Häufige Fragen

Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Generell ist eine mündliche Jobzusage bindend. Ein Arbeitsvertrag braucht laut deutschem Recht nämlich keine Schriftform. Jedoch sollte nach dem Nachweisgesetz ein Arbeitsvertrag schriftlich vorgelegt werden. Das Problem dabei ist: Im Bereich der mündlichen Jobzusagen gibt es viele rechtliche Grauzonen. Beispielsweise muss man sie beweisen können, was meist ein Problem darstellt, da sie ja nicht schriftlich festgehalten wurde. Eine Klage auf Schadensersatz ist aber durchaus sinnvoll, wenn Sie aufgrund der mündlichen Zusage ein anderes Jobangebot abgelehnt haben und so einen finanziellen Schaden haben.

Ihr Anspruch auf eine Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es nur in seltenen Ausnahmefällen, die meisten gezahlten Abfindungen werden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs gezahlt. Dazu muss der Arbeitnehmer gegen die Kündigung Klage erheben (sogenannte Kündigungsschutzklage). Bei guten Erfolgsaussichten ist der Arbeitgeber oftmals dazu bereit, freiwillig eine Abfindung zu zahlen. Es gilt: Je rechtswidriger die Kündigung, desto mehr Abfindung.

Ein Arbeitszeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und darf den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Weiterkommen nicht behindern. Ist es formal fehlerhaft oder finden Sie die Beurteilung ungerechtfertigt, können Sie eine Zeugnisberichtigung einklagen. Folgendes können Sie berichtigen lassen: falsch wiedergegebene Tatsachen, unvollständig beschriebene oder bewertete oder Leistung und nicht beachtete formelle Vorschriften.

Arbeitgeber vereinbaren Aufhebungsverträge mit den Arbeitnehmern gerne, weil sie so ein Arbeitsverhältnis schnell beenden können, ohne gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfristen beachten zu müssen. Auch bei Vorlage eines an sich „fairen“ Aufhebungsvertrages sind Arbeitgeber oft verhandlungsbereit.

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie sich wehren. Die Chancen, dass ein Gericht diese als nicht rechtens befindet, stehen gar nicht schlecht. Dafür müssen Sie jedoch schnell sein, damit keine Frist verpasst wird!

Reagieren Sie bei der Übergabe des Abmahnschreibens ruhig und sachlich. Denn: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Und: Unterschreiben Sie nichts, außer, dass Sie die Abmahnung erhalten haben.

Oft bereiten Unternehmen mit Abmahnungen eine Kündigung vor. Deswegen ist es so wichtig, das abgemahnte Verhalten nicht zuzugeben, um sich für eine eventuelle Kündigungsschutzklage alles offen zu halten.

Ein Arbeitgeber ist verantwortlich, den Lohn / das Gehalt eines Arbeitnehmers pünktlich an einem bestimmten Tag im Monat zu überweisen. Hält er dies nicht ein, gerät er gegenüber dem Beschäftigten in Lohnverzug. Dann ist schnelles Handeln wichtig, um keine Fristen zu verpassen. Hat man den Arbeitgeber abgemahnt, sollte man weitere rechtliche Schritte einleiten.

Nicht jede Kündigung ist rechtens! Um sich gerichtlich zu wehren, muss man eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen einreichen und keine Zeit verlieren – ansonsten gilt die Kündigung als von Anfang an als wirksam. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen man sich juristisch beraten lassen sollte.

Das kommt darauf an! In der Regel ist die Höhe einer Abfindung meistens Verhandlungssache. Die gesetzliche Grundlage über die Höhe einer Abfindung ist im § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) definiert. Hier wird sie auf ein halbes monatliches Gehalt pro Beschäftigungsjahr des Arbeitnehmers festgelegt. Immer werden Abfindungen auch nach Art und Umfang der Betriebszugehörigkeit und nach Lebensalters des Arbeitnehmers berechnet – auch Zulagen oder Prämien werden oft hinzu gezogen. Maßgeblich ist dabei gemäß § 10 Abs.3 KSchG das Gehalt im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses.

Rainer Leutert, Rechtsanwalt in Hildesheim
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